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Tinnitus-Therapie – wann ambulant/stationär, wann
psychosomatisch/psychiatrisch?
H. Schaaf (1), B. Klofat (1), D. Doelberg (2), G. Hesse
(1)
Einleitung
Tinnitus bezeichnet alle
Formen nicht durch äußere Schallquellen bedingter Hörwahrnehmungen
(»Ohrgeräusche«). Das zunehmende Auftreten dieses Symptoms in der
Bevölkerung und die damit steigenden Relevanz für die (HNO-) ärztliche
Praxis dürfte unter anderem mit der rasanten industriellen und
technischen, aber auch gesellschaftlichen Entwicklung der letzten 50 Jahre
in Zusammenhang stehen.
So finden sich Ohrgeräusche bei etwa 15%
des Patientenguts deutscher Allgemeinarztpraxen, in HNO-Praxen sogar bei
zirka 25% (8).
Nach einer 1998 durchgeführten repräsentativen
Erhebung der Deutschen Tinnitus-Liga kommt es jährlich bei zirka 10
Millionen Deutschen zu Tinnitus-Neuerkrankungen, die bei etwa 340.000 in
eine chronische Form münden.
Etwa drei Millionen Erwachsene in
Deutschland, also 4% der Bevölkerung, sind von chronischem Tinnitus
betroffen (Punktprävalenz), etwa 10–20% davon leiden erheblich darunter
(21).
Diese Patienten (knapp 1 Million Erwachsene in Deutschland)
klagen über die Unerträglichkeit ihrer Ohrgeräusche, über
Hoffnungslosigkeit und Ängste, über Konzentrationsstörungen und zudem oft
eng mit dem Tinnitus assoziierte Schlafstörungen. Bei genauerer
Exploration zeigen sich in fast 90% der Fälle psychische Störungen, allem
voran aus dem depressiven Formenkreis, wie »Major Depression« (depressive
Episoden, 33–67%), dysthyme Störungen (11–21%), aber auch Angststörungen
(29–47%), die nicht selten durch suchthaften Medikamentengebrauch
verkompliziert werden, sowie bis zu 42% somatoforme Störungen
(9).
Pathogenetisch für den organischen Anteil des Tinnitus können
sowohl kochleäre wie zentral auditive Prozesse sein. Bei über 90% der
Tinnituspatienten besteht ein kochleärer Hörverlust, wobei die subjektiv
wahrgenommene und audiometrisch bestimmbare Tinnitusfrequenz meist der
Frequenz mit dem maximalen Hörverlust entspricht (28).
Aber es
scheinen auch vor allem psychische Faktoren wesentlich an einer nicht
gelingenden Kompensation eines Tinnitus als zunächst organischem Defizit,
zum Beispiel aufgrund eines Knalltraumas, eines Hörsturzes oder
degenerativer Prozesse im Zuge einer Altersschwerhörigkeit, beteiligt zu
sein – angesichts der oft für den Einzelnen überhöhten alltäglichen
Anforderungen, lebensgeschichtlicher Veränderungen und Brüche nicht
verwunderlich. Umgekehrt kann ein oft schon jahrelang bestehender, aber
bislang nicht als quälend empfundener (kompensierter) Tinnitus deutlicher
in die Wahrnehmung rücken und in den Vordergrund des Beschwerdebildes
treten – auch bei (weitestgehend) normalhörigen Tinnitus-Betroffenen
(6).
Die häufigen psychischen Komorbiditäten sind sicherlich bei
einem Teil der Patienten als dem Tinnitus vorangegangen und eine adäquate
Kompensation verhindernd, teils als durch den Tinnitus ausgelöst zu
verstehen – wobei sekundär häufig ungünstige aufrechterhaltende
Wechselwirkungen und verschlimmernde teufelskreisartige Entwicklungen zu
beobachten sind.
Eine kürzlich publizierte Studie (20), bei der
psychische Belastungen zum Zeitpunkt des ersten Auftretens der
Ohrgeräusche als Prädiktoren für eine spätere Tinnitusdekompensation
identifiziert werden konnten, stützt diese
Annahme.
Klassifikation nach Stadium und
Schweregrad
Im Praxisalltag des Allgemeinmediziners, noch mehr
des HNO-Arztes, präsentieren sich die unterschiedlichsten klinischen
Bilder unter dem Etikett des »Tinnitus-Patienten«. Beim einen mögen die
Ohrgeräusche zwar vorhanden und auch bestimmbar, aber für den Patienten
»nicht der Rede wert« sein, sogar nur zufällig bei genauer Exploration zu
Tage kommen, da die Ohrgeräusche so gut kompensiert und ausgeblendet
werden, dass der Betroffene sich in keinerlei Weise durch sie
beeinträchtigt fühlt und nicht von sich aus als Symptom äußert.
Das
andere Extrem stellt der vom Tinnitus Tag und Nacht gequälte Patient dar,
der sich kaum mehr ein lebenswertes Leben mit dem Ohrgeräusch vorstellen
kann und aufgrund seines Leidens am Tinnitus massiv in seiner
Arbeitsfähigkeit und Alltagstauglichkeit eingeschränkt ist.
Dementsprechend macht es Sinn, beim Tinnitus zum einen nach
Stadien zu unterscheiden und zum anderen die Belastung in verschiedene
Schweregrade einzuteilen. Danach richtet sich auch der jeweils notwendige
Behandlungsansatz.
Akuter, subakuter und chronischer
Tinnitus
Ist der Tinnitus frisch aufgetreten, besteht erst seit
einigen Tagen, wenigen Wochen oder bis zu drei Monaten, spricht man von
akutem Tinnitus. In dieser Anfangsphase ist eine genaue diagnostische
Abklärung wichtig, um medizinisch noch ursächlich eingreifen zu können und
gegebenenfalls sogar eine Heilung im Sinne einer Tinnitusbeseitigung zu
ermöglichen.
Angesichts des in der Literatur variabel gefassten
Beginns der Chronizität wurde als Begriff für das Zwischenstadium der des
»subakuten Tinnitus« zwischen drei bis 12 Monaten nach Erstmanifestation
eingeführt.
Persistieren die Ohrgeräusche bereits seit einem Jahr
oder länger, gilt der Tinnitus als chronisch. Akute, insbesondere peripher
greifende Behandlungsmaßnahmen wie im Anfangsstadium sind nicht mehr
indiziert, ein Wechsel der Behandlungsstrategie, die nun auf die zentrale
und psychische Verarbeitung abzielen muss, wird
notwendig.
Tinnitus-Schweregrade
Nach der
»Leitlinie Tinnitus« der Deutschen Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf-
und Halschirurgie (DG-HNO 1997) (1) wird je nach Schweregrad der Tinnitus
in mehrere Kategorien unterteilt:
Kompensiert
Der
Patient registriert das Ohrgeräusch, kann jedoch so damit umgehen, dass
keine Sekundärsymptomatik auftritt.
Grad I: Kein
Leidensdruck.
Grad II: Hauptsächlich bei Stille wahrnehmbar, stört
bei Stress und psychischer
Belastung.
Dekompensiert
Der Tinnitus hat massive
Auswirkung auf alle Lebensbereiche und führt zur Entwicklung einer
Sekundärsymptomatik mit hohem Leidensdruck.
Grad III: Der Tinnitus
führt zur dauernden Beeinträchtigung im privaten und beruflichen Leben mit
Störungen im emotionalen, kognitiven und körperlichen Bereich.
Grad
IV: Der Tinnitus führt zur völligen Dekompensation im privaten Bereich und
zur Berufsunfähigkeit.
Parallel zu dieser Einteilung sind auch die
Schweregrad-Bereiche des Tinnitus-Fragebogens nach Goebel und Hiller (10)
zu verstehen, der als Selbstbeurteilungsfragebogen für Patienten eine
einfache und gute Ergänzung zur Exploration
darstellt.
Ätiologische Einordnungsversuche
Aus
der Sicht psychotherapeutischer Fachliteratur wird das Leiden am Tinnitus
entsprechend der vielfältigen Ätiologie beziehungsweise Ätiologiemodelle
unterschiedlich zu klassifizieren versucht.
Hoffmann und Hochapfel
(16) ordnen den Tinnitus den funktionellen und/oder psychovegetativen
Symptomen zu. Dabei verstehen sie unter einem funktionellen Syndrom ein
»von Fall zu Fall nach Zusammensetzung und Intensität wechselndes Bild
körperlicher Beschwerden an vegetativ versorgten Organen ohne organisches
Substrat«. Die Beschwerden gehen ohne feste Grenzen in rein psychisch
empfundene Spannungszustände wie Angst, Unruhe oder Unlust
über.
Sicherlich lassen sich ähnlich auch Parallelen zwischen einem
dekompensierten Tinnitus und chronischen Schmerzsyndromen beziehungsweise
somatoformen Schmerzstörungen ziehen.
Lamparter und Schmidt (18)
ordnen das Leiden am Tinnitus den psychosomatischen Störungen zu.
Definiert werden diese im engeren Sinne als Krankheiten, bei denen ein
psychischer Einfluss auf Entstehung und Verlauf der Erkrankung angenommen
wird oder die organdestruktiv verlaufen. In diesem pathomorphologischen
Sinne grenzen sie sich von den funktionellen Störungen ab, die ohne
Schädigung am Organ ablaufen.
Die Brücke zwischen »organisch
bedingtem Tinnitus« und dem im Wesentlichen psychisch zu verstehenden
Leiden am Tinnitus schufen Jastreboff und Hazell (17). Sie entwickelten
ein neurophysiologisches Modell, das Tinnitus – unabhängig vom Generator –
als Folge einer Fehlschaltung im neuronalen Netzwerk erklärt. Dazu konnten
sie anhand von Tiermodellen zeigen, dass Erhöhungen der
Spontanentladungsrate im auditorischen Kortex als Geräusch interpretiert
werden.
Zur objektiven Realität beim Tinnitusgeschehen gehört, dass
sich die »Tinnitus-Lautheit« – außer bei den seltenen objektiven
Tinnitus-Formen (»somatosounds«) – vergleichend immer zwischen 5 und
maximal 15 dB über der Hörschwelle bestimmen lässt (12, 28). Das
entspricht in etwa einem Blätterrascheln oder Computergeräusch. Zur
subjektiven Realität gehört, dass die Betroffenen »ihren« Tinnitus oft als
sehr viel lauter empfinden und in der Regel – subjektiv stimmig – für die
entscheidende Ursache ihrer psychischen Beschwerden (s. o.)
halten.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass, wie mehrfach
belegt werden konnte, das Ausmaß des Leidens beziehungsweise der
Belastung, Wahrscheinlichkeit einer Dekompensation wie auch die
Erfolgsprognose unabhängig sind von psychoakustischen Parametern wie etwa
der bestimmbaren Tinnituslautstärke des Patienten in dB.
Unabhängig
von ätiologischen oder klassifikatorischen Einordnungsversuchen in
bestehende Systematiken psychischer Störungen, die jeweils in den
Begriffsbereich der »neurotischen« Störungen fallen, hat Tinnitus nun auch
als »Deckthema« bei Erkrankungen des schizophrenen Formenkreises Einzug
gehalten (23).
Therapeutische Ansätze
Angesichts
der geschilderten Bandbreite des klinischen Bilds stellt sich dem
Behandler die in der Praxis oft nicht einfache Wahl des optimalen
Therapieansatzes, der von einem minimalen »Counseling«, bis zur
umfassenden, intensiven und längerfristig angelegten HNO-medizinischen
und/oder psychosomatischen Behandlung reichen kann. Die Frage, ob das
Indizierte noch im Rahmen der ambulanten Versorgung – zum Beispiel in der
HNO-Praxis – zu leisten ist, oder doch eine stationäre Aufnahme notwendig
ist, ist dabei nicht immer leicht zu beantworten.
Zumeist lassen
sich jedoch die jeweils notwendigen und sinnvollen Behandlungsmaßnahmen
entsprechend des vorliegenden Stadiums und abhängig vom Schweregrad des
Tinnitus ableiten.
Der akute, also frisch aufgetretene Tinnitus
wird, ebenso wie ein akuter Hörsturz, in der Bundesrepublik in aller Regel
entsprechend den ADANO-Leitlinien (1) als Eilfall (nicht als Notfall)
HNO-ärztlich behandelt.
Zeigen sich Anhaltspunkte für einen
Hörsturz oder einen akuten Lärmschaden, so wird zu einer rheologischen
Infusionsbehandlung geraten. Dies erfolgt in der Vorstellung, die
Durchblutungssituation beziehungsweise die Versorgung mit
Sauerstoff/Nährstoffen im akut geschädigten Innenohr auf Haarzellniveau zu
verbessern.
Die Infusionsbehandlung kann ambulant erfolgen – ein
Vorgehen, in dessen Richtung viele Krankenkassen drängen. Gestützt wird
dies oft durch die Vorstellung von Patienten, wenn sie glauben, sie wären
zu Hause oder am Arbeitsplatz unentbehrlich. Damit ist die Therapie aber
meist zum Misserfolg verbannt. Gleiches gilt, wenn die Infusionslösung (in
der Regel 500 ml) in 20 Minuten verabreicht wird, zum Beispiel aufgrund
organisatorischer Praxisgegebenheiten.
HNO-ärztlich kann eine
stationäre Aufnahme indiziert sein, wenn der Hörschaden des Patienten
gravierend ist und/oder aus psychosomatischen Gründen, wenn der Patient
aus seinem Alltag, sei es dem Arbeits- oder familiären Umfeld,
heraustreten muss. Kontraproduktiv kann dabei allerdings wiederum eine
Akuttherapie im 4-Bettzimmer, etwa mit frischoperierten Tumorpatienten
einer HNO-Abteilung, sein.
Hat sich innerhalb von zwei bis drei
Wochen der Hörschaden oder der Tinnitus nicht befriedigend zurückgebildet,
so kann – auch im Sinne der neuesten ADANO-Leitlinie Hörsturz (März 2003)
(1) – überlegt werden, ob eine hyperbare Sauerstofftherapie (HBO)
einzuleiten ist. Letztere kann jedoch nicht zum Erfolg führen, wenn andere
Mechanismen als ein reversibel erachtetes Sauerstoffdefizit maßgeblich für
das Tinnitus-Geschehen oder den Hörverlust sind.
Was kann
ambulant – auch im Rahmen einer Kassenpraxis – geleistet
werden?
Sind die Behandlungsmaßnahmen im akuten Stadium
wirkungslos geblieben, zeigt sich im chronischen Stadium dann oft, dass
jedes weitere Bemühen, den Tinnitus doch zu »beseitigen«, das Leiden an
den Ohrgeräuschen eher steigert als lindert. Auf der Grundlage einer
suffizienten neurootologischen Diagnostik muss nun eine Aufklärung
(»Counseling«) des Patienten im Vordergrund stehen, die ihn kognitiv und
emotional in seinem berechtigten Informationsbedürfnis erreicht (25).
In diesem Sinne hat sich in den letzten Jahren die so genannte
Tinnitus-Retraining-Therapie (TRT) (z.B. 14) etabliert. Diese wird von der
ADANO als Konzept definiert, das auf der Basis »umfassender Diagnostik
durch HNO-Ärzte und Psychotherapeuten« auf Grundlage der
Modellvorstellungen von Jastreboff und Hazell (17) eine interdisziplinäre
Therapie einleitet, welche den Patienten unter Zuhilfenahme
akustisch-apparativer Behandlungsmaßnahmen (»Rauscher«, Hörgeräte) in
enger Anbindung weiter betreut.
Die Indikation zur
Retraining-Therapie wird gesehen, wenn
- der Tinnitus zu einer Beeinträchtigung des Erlebens und/oder des
Verhaltens des Patienten führt,
- andere kausale Behandlungsmaßnahmen ausgeschlossen oder nicht
indiziert sind,
- eine durch einen Psychotherapeuten nach Exploration festgestellte
Bestätigung der Behandlungsbedürftigkeit vorliegt,
- ein leichter bis maximal mittelschwerer Grad des Tinnitus-Leidens
erreicht wird – erhoben zum Beispiel mit dem Tinnitus-Fragebogen nach
Goebel und Hiller, der sich zur Beurteilung des Schweregrads etabliert
hat.
Die Tinnitus-Retraining-Therapie setzt – idealtypisch – einen aktiven,
zugewandten, reflektions- und introspektionsfähigen Patienten voraus und
benötigt ein Behandlungs-Team (26) aus einem aufklärenden, kundigen und
verständnisvollen HNO-Arzt und einem auch in der Tinnitus-Problematik
bewanderten Psychotherapeuten. Hilfreich (wenn auch zumeist nicht zu
realisieren) sind ein kooperierender Akustiker sowie ein im Team
arbeitender Hörtherapeut.
In einem solchen »Arbeitsbündnis« kann
auch im Rahmen einer HNO-Praxis effektiv gearbeitet werden, unter anderem,
wenn wichtige Momente (neurootologische und psychosomatische Aufklärung,
z.B. in der Gruppe) im Behandlungskonzept integriert sind, aber aus dem
engen Praxisablauf ausgelagert werden können.
Apparative Hilfen
(Hörgeräte) werden insbesondere dann notwendig, wenn eine relevante
Schwerhörigkeit vorliegt. Dann kann das Ohrgeräusch oft schon allein durch
die verbesserte Hörwahrnehmung nahezu komplett in den Hintergrund gedrängt
werden.
»Rauscher« sind als unterstützende apparative akustische
Maßnahme sinnvoll, sofern insbesondere keine versorgungspflichtigen Formen
von Schwerhörigkeit oder sonstige Kontraindikationen
vorliegen.
Wichtig ist in jedem Fall, die an den Tinnitus
gekoppelten Klagen des Patienten ernst zu nehmen – auch und gerade wenn
man scheinbar »nichts machen kann«. Das Zuhören der Arztes, mit der
Aussicht, etwa quartalsweise wiederkommen zu dürfen, hilft, erst recht,
wenn die Symptomatik des Patienten »psychisch überlagert« erscheint. Die
eigene Gesprächskompetenz kann dabei umso wirksamer sein, je sicherer der
HNO-Arzt des emotionalen Gehalts der Arzt-Patienten-Interaktion
ist.
Unterstützung für den Behandler können dabei so genannte
Balintgruppen sein, in denen Ärzte fallzentriert auch die eigene
emotionale Komponente der Begegnung mit Patienten spiegeln können. Über
ein darin geübtes psychosomatisches Verständnis wird es dann auch möglich,
sich selbst nicht »zugedröhnt« zu fühlen, wenn Patienten den – für
Außenstehende – offensichtlichen Sachverhalt noch nicht verstehen oder gar
umsetzen können.
Zwei bis drei Minuten eines solchen »wirklichen«
Zuhörens können schon die Grundlage für eine tragende
Arzt-Patienten-Beziehung und therapeutisch wirksam sein.
Manchmal
hilft darauf basierend bereits die Arbeit mit einfach gehaltenen Ratgebern
(24). Nützlich ist darüber hinaus meist der Verweis auf
Selbsthilfegruppen, zu denen über die Deutsche Tinnitus Liga Kontakt
aufgenommen werden kann.
Wenn die Arzt-Patienten-Beziehung
tragfähig erscheint, besteht eine Möglichkeit des Ansprechens und des
Verstehens darin, die vom Patienten vorgetragenen subjektiven
Kausalzusammenhänge einmal in ihrer umgekehrten Wirkung aussprechen zu
lassen:
Aus einem »Weil mein Tinnitus laut ist, bin ich zuhause
ständig genervt« könnte dann »Ich bin zuhause ständig genervt, sodass mir
mein Tinnitus besonders laut vorkommt« werden. Ähnlich umkehrbar sind auch
typische Aussagen wie »Seitdem ich Tinnitus habe, schaffe ich meine Arbeit
nicht mehr« oder »Ich kann nicht schlafen, weil ich dauernd auf meinen
Tinnitus hören muss.«
Mittels solcher minimaler Interventionen
können gegebenenfalls festgefahrene Überzeugungen des Patienten über sein
scheinbar hilf- und sinnloses »dem Tinnitus-ausgeliefert-Sein« in Frage
gestellt werden.
Bisweilen hilft auch Zeit, Beharrlichkeit,
Vermittlung von Zuversicht und die Perspektive, sich in drei Monaten dazu
erneut »sehen und hören« zu können. Wenn psychotherapeutische
Fachkompetenz hinzukommt, lassen sich in dem Indikationsgebiet deutliche
Erfolge sehen (15).
Ihre Grenzen können ambulante HNO-ärztliche
Bemühungen finden
- bei wenig(er) aktiven bis passiven, nicht zugewandten, sowie (noch)
nicht introspektionsfähigen Patienten,
- ab einem Schweregrad III und IV (vgl. oben) (2),
- bei bedeutender psychischer Komorbidität,
- bei Vorliegen einer Psychodynamik, bei welcher der Tinnitus
überwiegend als somatischer Kristallisationspunkt einer
psycho-pathologischen Entwicklung zu verstehen ist, eine hohe
Funktionalität besitzt oder einfach die Lebensumstände des Patienten
pathogen beziehungsweise sehr verfahren sind.
Prototypisch hierfür sind Patienten mit einer so genannten
Somatisierungsstörung oder einer (larvierten) Depression mit somatischer
Überlagerung.
Indikationen zur stationären
Krankenhaus-Behandlung
Sind ambulante Therapieansätze
ausgeschöpft und verschlechtert sich das Krankheitsgeschehen zunehmend,
kann bei einem chronischen dekompensierten Tinnitus-Leiden eine Therapie
mit den Möglichkeiten eines psychosomatischen Krankenhauses notwendig
werden. Oft werden solche Kliniken in ihrer Kompetenz akzeptiert, gerade
wenn beziehungsweise weil man hier nichts direkt »Psychotherapeutisches«
vermutet.
Die Indikation für eine stationäre Versorgung besteht
nach der Leitlinie »Tinnitus« der Deutschen Gesellschaft für
HNO-Heilkunde, Kopf- und Hals-chirurgie (DG-HNO 1997 [1]), wenn der
Tinnitus massive Auswirkungen auf alle Lebensbereiche hat und zur
Entwicklung einer Sekundärsymptomatik mit hohem Leidensdruck
führt.
Dies wird gesehen, wenn bei
- Grad III der Tinnitus zu einer dauernden Beeinträchtigung im
privaten und beruflichen Bereich (mit emotionalen, kognitiven und
körperlichen Auswirkungen) führt,
- Grad IV der Tinnitus zur völligen Dekompensation im privaten Bereich
und zur Berufsunfähigkeit führt.
Da sich das Leiden am Tinnitus in der Regel psychisch äußert, stellt
sich – auch versicherungsrechtlich – die Indikation für eine stationäre
psycho-somatische Behandlung psychotherapeutisch wie folgt (22):
- wenn ein multimodales therapeutisches Vorgehen erforderlich ist
(z.B. eine eng abgestimmte medizinische und psychotherapeutische
Behandlung, ein verbales und ein körperorientiertes Verfahren);
- bei Vorliegen einer erheblichen psychischen Komorbidität (z.B.
Persönlichkeitsstörung) oder einer die somatoforme Störung (bzw. den
Tinnitus) komplizierenden körperlichen Erkrankung;
- bei Erkrankungen primär somatischer Genese (hier: etwa M. Menière,
Endolymphschwankungen, Vestibularisausfall), bei denen eine bis dahin
latente neurotische Konfliktsituation oder eine relativ stabil
kompensierte Persönlichkeitsstörung dekompensiert und zu psychischer
beziehungsweise psychosomatischer Destabilisierung und/oder zur
Verstärkung der primär körperlichen Symptomatik führt;
- bei Patienten mit schweren neurotischen oder
Persönlichkeitsstörungen, die nicht in der Lage sind, im ambulanten
Rahmen eine therapeutische Beziehung aufzunehmen und aufrecht zu
erhalten oder die zu schwereren Formen des Agierens neigen und eines
stabilen therapeutischen Rahmens bedürfen, der ambulant nicht aufrecht
zu erhalten ist;
- bei Patienten, deren neurotische oder Persönlichkeitsstörung mit
schwerwiegenden sozialen Folgeerscheinungen einhergeht, die des Rahmens
einer psychosomatischen/psychotherapeutischen Klinik bedürfen, um
unterbrochen werden zu können;
- bei einer akuten Dekompensation neurotischer oder
Persönlichkeitsstörungen, wobei die stationäre Behandlung im Sinne einer
Krisenintervention die Fortführung einer bereits begonnenen ambulanten
Behandlung oder den Schritt gewährleisten soll;
- wenn durch eine stationäre Therapie eine hinreichende Motivation für
eine indizierte ambulante Psychotherapie erzielt werden kann;
- wenn sich nach sechs Monaten ambulanter Psychotherapie keine
symptombezogene Besserung erkennen lässt;
- wenn es zu Krankschreibungen über drei Monate hinaus gekommen ist
oder bei anderen Gefährdungen der Berufs- und Erwerbsfähigkeit;
- zur Herauslösung aus einem pathogenen Milieu, um die Voraussetzungen
für eine potenziell Erfolg versprechende Behandlung zu schaffen.
Aspekte stationärer Tinnitus-Therapie
Eine stationäre
Therapie beim Leiden am Tinnitus sollte im Wesentlichen folgende
Behandlungselemente zusammenführen:
- eine umfassende neurootologische und psychologische
Diagnostik;
- eine intensive Aufklärung des Patienten (»Counseling«), bei der es
insbesondere darum geht, ein individuell stimmiges Störungsmodell zu
vermitteln und die Schnittstellen zwischen Tinnitus als organischem
Geschehen und dem Leiden am Tinnitus als psychisch zu verstehende
Anpassungsstörung beziehungsweise psychosomatische Reaktion zu
erarbeiten;
- zentral eine darauf aufbauende einzel- und
gruppenpsychotherapeutische Bearbeitung der psychosomatisch verstandenen
Symptomatik und deren Hintergründe;
- eine intensive Hörtherapie (als Habituationstraining und zur
Förderung der Aufmerksamkeitsumlenkung) mit gegebenenfalls apparativer
Versorgung durch Hörgerät oder Rauscher als Lernen in vivo und in
situ;
- Körperarbeit und Entspannungsverfahren, welche Sinneseindrücke, eben
auch den Tinnitus und Wahrnehmungen von Körperempfinden verändernd
zusammenführt.
Zumeist ist hierfür – je nach Störungskonstellation, Schweregrad,
Motivation/Motivierbarkeit, Mitarbeit, Festhalten an einem rein
somatischen Verständnis etc. – eine Behandlungsdauer von 3–6 Wochen
ausreichend.
Dabei lassen sich die Therapieerfolge solcher
stationären Behandlungsmaßnahmen als gelungene Bewältigung und Akzeptanz
beziehungsweise Toleranz des Tinnitus durchaus sehen (7, 11, 13,
19).
Nichtsdestotrotz zeigen sich, wohl auch hier zunehmend,
Patienten, die – meist aus der Gesundung entgegenstehenden, aber subjektiv
wenig steuerbaren Gründen – trotz ausgeschöpfter stationärer
psychosomatischer Behandlung im Leiden am Tinnitus fixiert bleiben und
teilweise psychiatrisch weiterversorgt werden
müssen.
Ausschlusskriterien für psychosomatische
Kliniken
Auch der breite Rahmen einer psychosomatischen Klinik
kann in manchen Fällen an seine Grenzen geraten und keine ausreichende
Versorgung (oder Weiterversorgung) mehr bieten. Dies gilt für Patienten,
die
- akut psychotisch erkrankt sind,
- als akut suizidal beziehungsweise selbstgefährdend einzustufen sind
(nicht jedoch Patienten mit chronischer Suizidalität, ein bei schwereren
Persönlichkeitsstörungen häufiges Phänomen),
- eine akute Fremdgefährdung darstellen,
- nicht kontrollierbares Sucht-Verhalten aufweisen,
- in jedem Fall für Patienten, die dringend somatisch behandelt werden
müssen.
Abgesehen vom letztgenanntem sind bei den angeführten Konstellationen
in der Regel psychiatrische Kliniken Behandlungsstätte der
Wahl.
Psychiatrische Therapie und
Tinnitus
Psychiatrie behandelt allgemein Menschen, deren
»Gebrechen« sich in gravierenden Veränderungen des Denkens, des Fühlens
und des Antriebs äußert. Insbesondere Psychosen stellen dabei
Krankheitsbilder dar, »bei denen die Beeinträchtigung der psychischen
Funktionen ein so großes Ausmaß erreicht hat, dass dadurch Einsicht und
die Fähigkeit, einigen der üblichen Lebensanforderungen zu entsprechen,
oder der Realitätsbezug erheblich gestört sind« (4). Es handelt sich
keineswegs nur um Schizophrenie, Manie oder schwere Depressionen, sondern
es können dabei auch körperlich begründbare und oft auch gut therapierbare
Störungen sein. Sie gehen oft einher mit einer generellen »Dünnhäutigkeit«
(Vulnerabilität) gegenüber Belastungen und entsprechender Heftigkeit in
ihren Reaktionen. Eine solche Belastung kann zum Beispiel ein neu
auftretender Tinnitus sein, der nicht adäquat kompensierbar
ist.
Psychische Erkrankungen, die von einer fachgerechten
psychiatrischen Behandlung profitieren würden, sind viel häufiger, als im
Allgemeinen angenommen. Repräsentative Bevölkerungsstudien lassen
vermuten, dass immerhin rund ein Viertel der erwachsenen Menschen im Laufe
ihres Lebens von einer psychischen Störung mit Krankheitswert betroffen
ist. Zirka 6% – und das scheint weltweit zu gelten, bedürften einer
psychiatrischen Hilfe, um fachgerecht behandelt zu werden (5). Einen Teil
davon decken psychosomatische Kliniken ab, die über somatische,
psychotherapeutische aber auch fachpsychiatrische Kompetenz verfügen.
Diese haben aber in dem ihnen möglichen Setting ihre oben genannten
Grenzen, etwa bei nicht gut medikamentös eingestellten affektiven
Störungen, floriden Psychosen, Suchterkrankungen und schweren
Persönlichkeitsstörungen. Bei solchen Fällen kann dann durchaus der
Versorgungsrahmen einer psychosomatisch orientierten oder speziell auf
Tinnitus ausgerichteten Einrichtung gesprengt
werden.
Tinnitus und
Psychopharmaka
Psychiatrische Behandlung meint dabei nicht nur
die Verabreichung von Psychopharmaka, aber eben auch das. So haben
antidepressive Medikamente durchaus ihren wichtigen Stellenwert, wenn sich
bei oder durch den Tinnitus eine schwere, Leidensdruck erzeugende
Depression einstellt. Manchmal ist auch eine Medikation nötig, um
überhaupt erst (psycho-) therapeutisch in Kontakt kommen zu
können.
Die Befürchtung, dass ein Tinnitus durch Antidepressiva
lauter werden könnte, wird durch die meisten Beipackzettel genährt.
Richtig ist, dass Antidepressiva Empfindungen verändern können und damit
auch die subjektive Tinnitus-Lautheit. Richtig ist aber auch, dass
Antidepressiva etwas dickhäutiger gegenüber psychischen Verletzlichkeiten
machen und mehr emotionale Stütze geben. Wenn (in sehr seltenen Fällen)
Ohrgeräusche tatsächlich durch Psychopharmaka auftreten oder verstärkt
werden, sind diese in aller Regel vollständig reversibel bei Absetzen des
entsprechenden Präparats.
Nach unseren Erfahrungen nützen bei
sorgfältiger Diagnose und Indikationsstellung Antidepressiva mehr als sie
potenziell schaden – zum Teil wird hierunter dann auch der Tinnitus leiser
empfunden. Dennoch (außer bei den so genannten »endogenen« Depressionen)
ändern Psychopharmaka nicht »wirklich« etwas. So sei geraten,
Psychopharmaka nur unter Anleitung eines Facharztes und möglichst bei
begleitender Psychotherapie zu verwenden.
Psychiatrische
Hilfe bei Tinnitus
Psychiatrische Hilfe kann notwendig werden
beim komplexen Tinnitusleiden mit massiver depressiver Dekompensation,
Angstentwicklung und natürlich originär psychiatrischen
Erkrankungen.
So hat Tinnitus als »Deckthema« auch Einzug bei
Menschen gefunden, die von Erkrankungen des schizophrenen Formenkreises
mit unter anderem wahnhafter paranoid-halluzinatorischer Symptomatik
(Verarbeitung) betroffen sind.
Nach einer Veröffentlichung zur
Retraining-Therapie in einer Publikumszeitschrift (Apothekenumschau)
erreichte uns ein Brief, der dringend darauf aufmerksam machen wollte,
»dass den Bürgern hinterlistig Funk in den Ohren angelegt wird und diese
dadurch hinterlistig beeinflusst, nahezu hypnotisiert werden. (...)
Wispernde Funk-Gespräche sind deutlich zu vernehmen. (...) Zugleich
handelt es sich bei diesem Piepsen, Pfeifen und Rauschen um Funkgeräte.
Auf diese Weise ist es zu erklären, dass nach dem Weglegen des
Maskergerätes, der angebliche Tinnitus, eben die Funkverbindung,
unverändert vorhanden ist. Es handelt sich dabei um unaufhörliche
Funk-Belästigungen. Die Bürger bringt man um die Gesundheit, Ruhe,
Nervenkraft und Arbeitsplatz. Durch die Dauer-Funk-Gespräche wird auch der
Schlaf geraubt, der Kreislauf wird in Mitleidenschaft gezogen. Bitte
suchen Sie in den Ohren nach Funk-Anlagen. Bitte kontrollieren sie in
Ihrem eigenen Interesse auch Ihre Ohren; wegen gefährlichen
Funkterroristen und Versicherungsschwindlern. Bitte denken Sie an die
vielen Selbstmorde (...).«
Dieser Patient bedürfte sicherlich einer
fachpsychiatrischen Behandlung, wobei wohl davon ausgegangen werden kann,
dass er bereits manche HNO-Ärzte und andere Spezialisten aufgesucht hat,
die ihm verständlicherweise nicht in seiner Not helfen
konnten.
Patienten mit einer schizophrenen Erkrankung können
unabhängig davon – aber anders – unter Tinnitus leiden, der dann eben
nicht neuroleptisch behandelt werden sollte. Bei diesen zeigt sich nun im
Unterschied zu den akustischen Halluzinationen eine klare neurootologische
Konstellation, bei welcher der Tinnitus in seiner Frequenz und Lautheit,
bestimmt als Verdeckbarkeit über der Hörschwelle, reproduzierbare und von
außen nachvollziehbare Wahrscheinlichkeiten zeigt.
Von Tinnitus zu
unterscheidende akustische Halluzinationen, die nach der Einteilung
Bleulers (3) zu den so genannten akzessorischen (sekundären) Symptomen
schizophrener Störungen gehören, zählen Gedankenlautwerden (Hören der
eigenen Gedanken), interpretierende, dialogische oder imperative Stimmen.
Akoasmen (ungeformte elementare, nicht in Form von Stimmen auftretende
akustische Sinnestäuschungen, z.B. Knallen, Klirren, Sausen, Zischen,
Trommeln, Heulen) – als Einzelsymptom schwerer von Tinnitus zu
differenzieren – gelten als Symptome 2. Rangs.
Patienten mit
akustischen Halluzinationen profitieren sicher von einer adäquaten
Behandlung durch psychiatrisch versierte Ärzte, bei Gewährleistung einer
eben oft nur in der psychiatrischen Fachklinik aufrecht zu erhaltenden
Struktur im Sinne Tölles (27). Dabei sollen
- Informationen möglichst einfach und übersichtlich gehalten
werden,
- der Kommunikationsstil eindeutig sein,
- Verantwortlichkeit transparent gemacht werden,
- die Bezugspersonen speziell für diese Patienten konstant
bleiben.
Problematisch ist allerdings, dass psychiatrische Kliniken für
Somatisierungsstörungen, Hörgeschädigte und speziell für
Tinnitus-Patienten nicht immer so eingerichtet sind, wie es oft in
psychosomatischen Kliniken der Fall ist.
Es kommt zu generellen
Zweifeln der Patienten, überhaupt psychisch oder psychiatrisch krank zu
sein, da bei Tinnitusbeschwerden oft die HNO-Kompetenz fehlt, was eine
adäquate Behandlung erschwert.
Von daher wird es weiter von jedem
Patienten, dem Schweregrad der psychischen Störungskomponente und nicht
zuletzt den infrastrukturellen Möglichkeiten vor Ort abhängen, welche
Behandlungsform hilfreich (angeboten) werden
kann.
Literatur
- Arbeitsgemeinschaft Deutschsprachiger Audiologen und Neurootologen
(ADANO): Leitlinie Tinnitus. www.hno.org/leitl.htm
- Biesinger E, Heiden C (1999): Die Bedeutung der Retraining Therapie
bei Tinnitus. Dt Ärzteblatt 96 A, 2817–2825
- Bleuler E (1930): Primäre und sekundäre Symptome der Schizophrenie.
Z Ges Neuroloc Psychiatr 124, 607
- Ebert D (1995): Psychiatrie Systematisch. Unimed, Lorch
- Ernst K (1998): Psychiatrische Versorgung heute. Konzepte,
Konflikte, Konsequenzen. Kohlhammer, Stuttgart
- Goebel G (Hrsg) (2001): Ohrgeräusche. Psychosomatische Aspekte des
komplexen chronischen Tinnitus. Quintessenz, München
- Goebel G (2001): Studien zur Wirksamkeit psychologischer Therapien
beim chronischen Tinnitus – Eine Übersicht. In: Goebel G: Ohrgeräusche –
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Weitere Literaturangaben und Hinweise
zum Vorgehen zum Beispiel bei Beantragung einer stationären Behandlung
können beim korrespondierenden Erstautor angefragt werden.
Anschrift für die Verfasser:
Dr. Helmut
Schaaf Tinnitus Klinik Arolsen Psychotherapie Große Allee
3 34454 Bad Arolsen E-Mail hschaaf@tinnitus-klinik.de www.tinnitus-klinik.de
(1) Tinnitus-Klinik Bad Arolsen (2) Tagesklinik für Psychiatrie und
Psychotherapie des St. Georg Klinikums
Eisenach |