Wenn sich aber ein Tinnitus aufgrund von Hörschädigungen, wie bei einem
Lärmschaden
oder einem Hörsturz herausstellt,
dann muß umgehend gehandelt werden.
Dann werden meist Infusionstherapien bevorzugt.
Dennoch geht es nicht - wie man schon an der vagen Zeitangabe "ein bis zwei Tage" sehen kann -
NICHT wie bei einem Notfall, etwa einem Herzinfarkt, um Minuten oder wenige Stunden.
Wenn Sie z.B. nachts um 3.00 Uhr ein Ohrgeräusch bekommen, reicht es, morgens um 8.00 Uhr zum Arzt gehen.
Zum einen wird ein Notarzt nachts in Regel keine genaue Diagnose stellen können und bestenfalls eine unspezifische Maßnahme einleiten.
Zum anderen bilden sich viele Tinnitus-Formen nach einem guten Schlaf zurück, wenn bei einem neuen Tinnitus Schlaf noch möglich war.
Grundsätzlich gilt, daß jede Aufregung und Hektik, sei es vom Patienten oder vom Arzt, nicht günstig für die Behandlung ist. Bei einem möglicherweise wiederholten Tinnitus-Leiden darf und sollte die Behandlung von dem dann schon vorliegenden Wissen über die Art des Tinnitus Geschehens abhängen. Dabei sind vor allem die unterschiedlichen Vorgehensweisen für die Sonderformen der Tieftonschwankungen bei Endolymph-Schwankungen oder eines Morbus Menière zu beachten.
Bei einer Infusionsbehandlung wird über eine sogenannte Verweilkanüle eine Flasche mit Flüssigkeit angeschlossen. Diese enthält entweder Kochsalz mit durchblutungsförderenden Mittel oder eine etwas stärker konzentrierte Flüssigkeit, die die Fließeigenschaft des Blutes verbessern soll. Auch dabei werden in der Regel durchblutungsfördernde Mittel hinzugegeben. Dies geschieht in der Vorstellung, die Durchblutungssituation und/oder die Versorgung mit Sauerstoff im akut geschädigten Innenohr zu verbessern.
Je nach Art und Ausmaß des Hörschadens und sicher auch nach den Einschätzungen des Arztes wird dabei mit oder ohne Cortison gearbeitet. Cortison ist insbesondere dann sinnvoll, wenn man vermutet, daß das Immunsy-stem eine Rolle spielen könnte und sich in diesem Falle gegen körpereigene Strukturen im Innenohr gewandt hat.
Die Infusionsbehandlung sollte auf jeden Fall mit Zeit und in ruhiger Umgebung, eigentlich auch im Krankenhaus erfolgen.
Dies hat auch den sinnvollen Effekt, daß man aus dem Arbeits- und familiären Umfeld heraustreten kann. Nicht sinnvoll ist dabei sicher eine Akuttherapie im 4-Bettzimmer mit frischoperierten Tumorpatienten einer HNO Abteilung.
Grundsätzlich erreicht man die gleiche organische Wirkung auch beim ambulanten Vorgehen. Dann legt Ihnen der Arzt zu vereinbarten Terminen eine Infusion an und Sie können danach wieder nach Hause gehen.
Viele ziehen aber die ambulante Therapie deswegen vor, weil sie glauben, sie wären zu Hause oder auf der Arbeit unentbehrlich und gönnen sich nicht die nötige Ruhe. Damit ist die Therapie aber meist zum Mißerfolg verbannt.
So hat sich gezeigt, daß die Zeit zur Erholung sicher mindestens ebenso wichtig ist wie die Infusionsgabe selbst, außer beim akuten Lärmschaden und akuten Tauchunfall.
Kritisch muß man hinzufügen, daß die einzelnen durchblutungsförderenden Mittel in der Anwendung statistisch nicht besser abschneiden nicht besser wirken als Kochsalz-Lösungen (Lamm 1997). Lediglich Cortisongaben scheinen bei plötzlichen Hörverlusten wirksamer zu sein. In der ehemaligen DDR hatte deswegen der HNO Arzt Weinaug zu Erprobung in einer Studie bei akuten Hörverlusten nicht nur gar nichts gemacht, sondern die Patienten auch wieder zur Arbeit geschickt. Erfolgen und Mißerfolgen waren - statistisch - die gleichen wie bei den unterschiedlichsten Infusionszusammensetzungen.
Sie liegen glücklicherweise alle bei 60-80%.
Aus unserer Erfahrung ist dennoch wichtig, zügig zu handeln, damit sich - nach einer genauen Diagnose - das Ohr unter den günstigsten Voraussetzungen erholen kann. So halten wie um so eine gewisse Abschirmung zu erreichen, eine Infusion als "Angelschnur" und eine Verweilkanüle als "Angelhaken" der Behandlung durchaus für sinnvoll. Wichtig ist aber sicher auch in dieser Phase die verständige Zuwendung!!!
Hat sich innerhalb von 2-3 Wochen der Hörschaden oder der Tinnitus nicht befriedigende zurückgebildet, so muß überlegt werden, ob einer weiterer medizinischer Schritt sinnvoll ist. Dieser ist in der Regel bei Verdacht auf eine Durchblutungsstörung eine hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) . Diese sollte dann möglichst innerhalb der ersten 6 Wochen eingeleitet sein.
Damit unterscheidet sich die Methode auch von anderen Therapien mit "Sauerstoff". Die bekannteste davon ist die sogenannte Sauerstofftherapie nach Ardenne.
Um in einen Überdruck zu geraten, muß man sich in eine geschlossene Kammer begeben.
Diese war früher sehr klein, so daß nur ein bis zwei Patienten darin Platz hatten.
Inzwischen werden Sauerstoff- Überdruck-Kammern so angelegt, daß sie innen ähnlich geräumig erscheinen wie ein kleines Flugzeug oder,
das entspricht dem Namen eher, eine große Tauchkammer.
Der Begriff der Tauchkammer entspringt aus der Geschichte der Hyperbaren Sauerstofftherapie.
Diese wurde ursprünglich angewandt zur Behebung von Tauchunfällen. Nach und nach hat sich herausgestellt,
daß die Behandlung mit Sauerstoff auch für andere Erkrankungen sinnvoll sein kann.
Um nun in dieser geschlossenen Kammer eine Druckerhöhung zu erreichen, wird in diesem geschlossenen System die Luft komprimiert, das heißt, verdichtet. So wird eine Drucksituation hergestellt wird, als wenn man 14 m tief getaucht wäre.
Dies muß sehr langsam angestrebt werden, da bei einer zunehmenden Druckerhöhung bei zu engen Nasengänge (!) zu verstopften Ohren oder anderen Reizungen führen können. Auch wird die Umgebungstemperatur sehr warm. Sachgerecht gemacht und nach einer guten allgemeinmedizinischen Untersuchung, ergeben sich aber in der Regel keine die notwendige Therapie verhindernden Probleme. So wird in den modernen Druckkammern nicht nur ausreichend Wasser angeboten, sondern auch viele Hilfsmittel zur Verfügung stehen, um diese an sich geringen Nebenwirkungen zu vermeiden und oder auszugleichen.
Interessant wird es allerdings, wenn der eigentlich nur geringe Anteil an physikalisch gelöstem Sauerstoff (normalerweise 2% des Sauerstoffgehalts) unter erhöhtem Druck deutlich gesteigert werden kann.
Dies funktioniert nur ähnlich wie die Lösung der gasförmigen Kohlensäure im Mineralwasser.
Je höher der Druck, desto mehr Kohlensäure wird aufgenommen. Deswegen wird der ganze Menschen in einer geschlossenen Druckkammer unter einen erhöhten Umgebungsdruck gebracht.
Unter genauen Bedingungen wird nun reiner Sauerstoff jeweils 20 Minuten lang zu genau vorgeschriebenen Bedingungen eingeatmet.
Durch diesen Vorgang kommt es zu einer Sauerstoffanreicherung im Blut, die dann auch an das Innenohr weitergegeben wird.
Dort profitiert insbesondere die Innenohrflüssigkeit (Endolymphe) von dem vermehrten Sauerstoffangebot.
Wenn nun ein Problem vorliegt, daß durch Sauerstoff gelöst werden kann, dann kann diese Therapie auch zum Erfolg führen.
Sie kann selbstverständlich nicht zum Erfolg führen, wenn andere Probleme maßgeblich für das Tinnitus Geschehen oder den Hörverlust sind.
So würde es auch keinen Sinn machen, einem Auto mit einem defekten Motor vermehrt Benzin zugeben in der Hoffnung,
daß dann der Motor schon wieder heile würde.
So ist nun die Hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) ein wichtiges therapeutisches Mittel, da es nachweisbar und objektivierbar das erreicht, was alle anderen Verfahren versprechen. Die HBO bringt durch den Überdruck im Blut und in der Innenohrflüssigkeit mehr Sauerstoff in den für den Tinnitus interessanten Innenohrbereich als alle anderen Maßnahmen.
Nachteil ist, daß bei vielen klar definierten Sauerstoffproblemen wie dem akuten Lärmschaden und dem Tauchunfall, oft viel Zeit ins Land geht, ehe eine medizinisch sinnvolle Entscheidung getroffen werden kann.
Falls Sie nun für eine Hyperbare Sauerstofftherapie in Frage kommen, führt Sie der Weg zu einem - meist privaten - Druckkammerbetreiber. Der Leiter der Druckkammer, der sich fachärztlich und oft durch Zusatzaus-bildungen als Taucharzt qualifiziert hat, wird Sie dann untersuchen.
Grundvoraussetzungen für jeden Tauchgang ist
· gründliche allgemeinmedizinische Untersuchung
· eine HNO-ärztliche Untersuchung
· eine Röntgenaufnahme des Brustbereiches
· ein EKG und
· eine Lungenfunktionsprüfung.
Dabei werden vor allem Lungenerkrankungen, die ein Tauchen verbieten, ausgeschlossen. Weiter wird der Arzt prüfen, ob die Druckerhöhung während des Tauchganges, auch von Ihrem Mittelohr und der Nase ausge-glichen werden können.
Darüber hinaus führt der Arzt mit Ihnen ein Gespräch, in wieweit die Maßnahme bei Ihnen sinnvoll ist und welche Erfolge Sie erwarten können und welche nicht. Nach unserer Erfahrung kann aufgrund der inzwischen verfeinerten Diagnostik eine immer bessere Einschätzung vorgenommen werden, ob eine Zusatzversorgung mit Sauerstoff den Therapieerfolg erhöhen kann oder nicht. Besonders nützlich dabei sind natürlich die Hörteste, aber zunehmend auch die Otoakustischen Emissio-nen.
Sicher nicht mehr sinnvoll ist eine HBO, wenn 3 Monate verstrichen sind.
Sinnvoll ist die HBO insbesondere bei
· akuten Lärmschäden
· wenn im Audiogramm (Hörtest) und in der OAE (Otoakustischen Emissionen)
nachvollziehbare akute Hörschädigungen vorliegen.
NICHT (!!!) sinnvoll ist die HBO bei
· Tinnituserkrankungen, bei denen ein normales Gehör ohne nachweisbare Schäden der äußeren Haarzellen vorliegt.
· Tinnitus-Ereignissen ohne meßbaren Hörverlust gegenüber den alten Befunden
· Hörschwankungen bei Endolymph-Prozessen
· der Menièreschen Erkrankung
Die hyperbare Sauerstofftherapie ist wahrscheinlich EHER UNGÜNSTIG (!!!!) bei Tinnitus-Patienten, die bei Normalhörigkeit eine gesteigerte äußere Haarzell-Aktivität aufweisen. Dies läßt sich meist mit Hilfe der Otoakustischen Emissionen feststellen. Hier kann die vermehrte Sauerstoffzufuhr möglicherweise diese gesteigerten Haarzellaktivitäten noch verstärken.
Da die Hyperbare Sauerstofftherapie inzwischen bei einigen Formen von Hörverlusten und Tinnitus sicher sinnvoll ist, hat die Hyperbare Sauerstofftherapie auch Einzug gehalten in die ärztlichen Empfehlungen zur Behandlung von Tinnitus und Hörsturz.
Dennoch muß man kritisch bemerken, daß in der Vergangenheit sicherlich zu viele, auch im Hinblick auf den Erfolg eher skeptisch einzuschätzende Tinnitus-Formen, in Druck-kammern behandelt wurden. Dies hat unter anderem dazu geführt, daß die HBO keine Regelleistung der Krankenkassen ist.
So sind die Krankenkassen nicht automatisch verpflichtet die Behandlungskosten für eine Hyperbare Sauerstofftherapie zu übernehmen.
Allerdings haben sie sich weitestgehend im Rahmen der weiteren wissenschaftlichen Diskussionen entschlossen,
im Einzelfall durchaus positiv für eine solche Maßnahme zu entscheiden.
Die Entscheidung hängt dann von der Begründung des Einzelfalles ab. Die für Ihre Krankenkasse nötigen Formulare hält die jeweilige Druckkammer bereit.
Es darf dann nicht also einfach heißen: der Patient hat Tinnitus, sondern es muß aufgezeigt werden,
· auf welcher Grundlage der Tinnitus besteht,
· vor allem wie lange er besteht
· und wie die zu erwartenden Erfolgsaussichten sind.
Auch wenn mit und ohne Infusionen oder HBO "alles noch mal gut gegangen ist", sollten Sie trotzdem, die Umstände ernstzunehmen, über die das hochsensible Hörorgan plötzlich "gestürzt", oder gestolpert ist .... und ggf. Konsequenzen ziehen.